Definition
Dyskalkulie ist in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit und somit der öffentlichen Diskussion geraten. Lehrer und Eltern wissen leider immer noch nicht ausreichend darüber Bescheid, was sich hinter diesem Begriff verbirgt und wie mit dieser Störung umgegangen werden muss.
In der internationalen Klassifikation der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist der Rechenstörung die Ziffer F81.2 zugeordnet.
Hier heißt es:
„Diese Störung bezeichnet eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden“.
Kindern, die eine Rechenstörung haben, gelingt es nicht, die arithmetischen Grundlagen, die für das erfolgreiche Weiterlernen im Fach Mathematik notwendig sind, zu erwerben. Sie haben die Mathematik von Schulbeginn an grundsätzlich (grundlegend) missverstanden. Ein Scheitern im Grundschulbereich ist vorprogrammiert, denn die Mathematik baut streng hierarchisch aufeinander auf. Wer die ersten Schritte nicht verstanden hat, wird die weiteren – darauf aufbauenden – nicht gehen können.
Auffälligkeiten ernst nehmen!
Wir können davon ausgehen, dass Schüler die Dyskalkulie bereits mit in das erste Schuljahr gebracht haben – der Schulstoff geht somit von Anfang an an ihnen vorbei. Zahlen werden von diesen Kindern als leere Symbole bzw. als Position auf einem Zahlenstrahl erfasst und nicht als Stellvertreter von Mengen.
Zumeist werden die Kinder im häuslichen Bereich auffällig. Die Hausaufgaben werden mit Hilfe der Eltern (meistens der Mütter) gemacht, ein Vorgang, der sich endlos lange hinzieht, für beide Seiten häufig mit Wut, Streit und Tränen endet: Das rechenschwache Kind findet einfach kein „Pack-Ende“ und die Mutter kann nicht verstehen, warum „so einfache“ Aufgaben von ihrem Kind nicht gelöst werden können.
Folgenden Auffälligkeiten steht die Mutter relativ hilflos gegenüber
- Das Kind löst die Aufgaben zählend, meist unter Zuhilfenahme der Finger
- Addieren geht gerade noch, beim Subtrahieren tauchen große Schwierigkeiten auf
- Das Kind hat Probleme bei Zehner- und Hunderter-Übergängen
- Platzhalter-Aufgaben (19 - ? = 5) scheinen unlösbar
- Das Dividieren funktioniert überhaupt nicht und ist besonders verhasst
- Das Kind grübelt lange – ohne ersichtliches Ergebnis
- Gewichts- und Maßeinheiten können nicht eingeschätzt werden
- Die Uhrzeit kann nicht korrekt benannt werden
- Das Kind lässt sich das Geld "passend" geben, wenn es einkaufen gehen soll
- Auf die Frage, ob es Hausaufgaben in Mathematik aufhat, verneint das Kind und verschwindet aus dem Zimmer
- usw...
Rechnen können als unabdingbare Voraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Wenn ein Kind das Rechnen nicht erlernt, wird es nicht nur im schulischen Bereich scheitern und nachhaltig unter einem gewaltigen psychischen Druck stehen, sondern das Rechnen-Können hat einen äußerst wichtigen lebenspraktischen Bezug: Wer nicht rechnen kann, kann keine Ausbildung erfolgreich beenden, keinen Beruf ergreifen und wird nicht selbstständig in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt zu sichern. Damit ist durch das Nicht-Rechnen-Können die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft deutlich gefährdet.
Wer kann Eltern und Ratsuchende unterstützen, beraten und über Dyskalkulie informieren?
Die Ansprechpartner in unseren 16 Landesverbänden stehen gerne für eine umfangreiche Erstberatung zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter "Landesverbände". Mitglieder unseres Verbandes können darüber hinaus weitere Unterstützung und Beratung erhalten, damit gezielt die richtigen Schritte eingeleitet werden.
Der BVL hat ein deutschlandweites Beratungstelefon eingerichtet, welches Eltern und Ratsuchenden zur Verfügung steht.
Ansprechpartnerin ist Frau Palme, die Sie unter folgender Rufnummer erreichen:
Telefon: 0700 – 31 87 38 11