Schulrechtliche Regelungen

Die Vorgaben zur schulischen Förderung und zum Ausgleich von Nachteilen für Kinder mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da die Bildungspolitik und deren Ausgestaltung vorrangig Ländersache ist. Alle Regelungen dazu basieren jedoch auf den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz.

Was bedeutet Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich zielt darauf ab, Schülern mit Legasthenie/Dyskalkulie die Möglichkeit zu geben, das Leistungsvermögen darzustellen und ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen.

Ein Nachteilsausgleich ist individuell zu gestalten Dabei darf keine ungerechtfertigte Bevorzugung entstehen. Die inhaltlichen Leistungsanforderungen, die an die Schüler gestellt werden, müssen bei allen Schülern gleich sein.

Ein Nachteilsausgleich ersetzt keine Fördermaßnahmen.

schulische Regelungen in Rheinland-Pfalz

Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

Die Regelungen für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sind in Rheinland-Pfalz für die Primarstufe in der Grundschulordnung erfasst, für die höheren Klassen (ab Sekundarstufe) in einer Verwaltungsvorschrift  des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 28.08.2007. Diese Vorgaben betreffen die Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in Schulen der Sekundarstufe I, im Berufsvorbereitungsjahr sowie in der Berufsfachschule I und Berufsfachschule II. 

Die Verwaltungsvorschrift führt aus zu Grundsätzen der individuellen Förderung. Die Schule hat die Verpflichtung, Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben frühzeitig zu erkennen und auf Leistungsschwächen in den beiden genannten Bereichen im Unterricht Rücksicht zu nehmen. Eine Förderung in Zusatzkursen ist möglich. Für den Erfolg der Förderung ist es auch ein regelmäßiger Kontakt zu den Eltern erforderlich.

Gemäß Absatz 4 der Verwaltungsvorschrift sind bei Schülern mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs sowie das Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung zu gewähren. Die Verwaltungsvorschrift listet dabei auf, welche Maßnahmen in Betracht kommen.

Schüler mit Rechenstörung/Dyskalkulie

Jede Schule - gleich welcher Schulart - ist in Rheinland-Pfalz zur individuellen Förderung verpflichtet.

In Rheinland-Pfalz ist das Thema Nachteilsausgleich bei  Dyskalkulie leider schulrechtlich nicht durch eine gesonderte Vorschrift geregelt.Aufgrund der Vorgaben der Grundschulordnung sind in der Primarstufe eine veränderte Gestaltubng der äußeren Prüfungsbedingungen und auch Maßnahmen des Notenschutzes möglich.

In der Sekundarstufe ist jedoch ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung  grundsätzlich nicht mehr möglich. Ein Nachteilsausgleich (veränderte Gestaltung der äußeren Prüfungsbedingungen) ist im Einzelfall nur im Rahmen der pädagogischen Freiheit in der Sek I und Sek II möglich.


Wir beantworten Ihre Fragen

Gerne beraten wir Eltern und Lehrkräfte bei Fragen rund um die Themen Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch.

- aktualisiert am 03. August 2023 -

Ziele & Aufgaben des LVL

Vielfalt ist gut! Legasthenie und Dyskalkulie sind Teil dieser Vielfalt. Wir alle haben unsere Stärken und Schwächen, unsere Begabungen und Einschränkungen – mit den richtigen Rahmenbedingungen können wir unsere Stärken entfalten und mit unseren Schwächen gut leben.

Zentrales Ziel des LVL ist es, für Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie angemessene Bedingungen in Rheinland-Pfalz zu schaffen und individuelle Bildungschancen auf den Weg zu bringen!

Gemeinsam wird vieles leichter!

Unser Landesverband Rheinland-Pfalz hat es sich bereits vor Jahrzehnten zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie und ihre Familien aktiv zu unterstützen sowie aktuelle Informationen zur Bildungspolitik und über Forschung & Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Sie und Ihr Kind haben Anspruch auf Chancenausgleich und Hilfestellungen. Für diesen Anspruch setzen wir uns ein. Werden Sie Mitglied in unserem Verband – gemeinsam wird vieles leichter.

Anneliese Schäfer
Vorstandsmitglied

 

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